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Leitfaden zum Kauf französischer Immobilien

10 Schritte zum Erfolg im Leitfaden für französische Immobilien


 

1. Das Erste, was Sie vor dem Kauf einer französischen Immobilie tun sollten:

• Bestimmen Sie, wie hoch Ihr Budget ist.
• Entscheiden Sie dann, ob Sie einen Barkauf tätigen oder mithilfe einer Hypothek kaufen möchten.

(Wenn Sie planen, Ihre Immobilie mit einer französischen Hypothek zu kaufen, empfehlen wir Ihnen, einen Hypothekenhändler oder eine französische Bank zu kontaktieren, um eine grundsätzliche Einigung über den gewünschten Betrag zu erhalten. Dies ist für alle Beteiligten von Vorteil, da Sie keine Zeit damit verlieren, sich Immobilien anzusehen, für die Sie sich eine Hypothek nicht leisten können.)

 

2. Wählen Sie einige Agenturen und Immobilien, die Sie sehen möchten

Sie sollten den Makler ein bis zwei Wochen vor Ihrem Besuch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren. Sie können auch alles in letzter Minute buchen oder einfach zur Agentur gehen, aber dann laufen Sie Gefahr, dass niemand Zeit für ein Beratungsgespräch hat.

 

3. Eintrag ins "Bon de Visite"

Viele Agenten werden Sie auffordern, ein Formular namens "Bon de Visite" zu unterzeichnen. Das ist in Ordnung, da es lediglich die Provision des Maklers schützt. Das Formular belegt nur, dass Sie sich die Immobilie mit diesem Makler angesehen haben.

 

4. Machen Sie eine Erhebung

Wenn Sie eine Immobilie finden, die Sie interessiert und für die Sie unter Umständen ein Gebot abgeben würden, möchten Sie vielleicht die Meinung eines Fachmanns zu der Immobilie einholen. In Frankreich gibt es keine Sachverständigen in diesem Bereich, sodass die meisten Franzosen einen lokalen Baumeister oder Architekten damit beauftragen. Alternativ könnten Sie beispielsweise die Dienste eines in Frankreich lebenden englischen Sachverständigen (Chartered Surveyor) in Anspruch nehmen.

 

5. Machen Sie ein Angebot

Wenn Sie mit dem Zustand der Immobilie zufrieden sind, dann können Sie ein Gebot abgeben. Sie müssen im Gespräch mit dem Makler beurteilen, ob der Eigentümer ein Gebot akzeptieren wird, aber Rabatte von 5 bis 10% sind keine Seltenheit.

 

6. Unterzeichnen Sie den vorläufigen Kaufvertrag (compromis de vente)

Wenn Ihr Angebot angenommen wird, dann werden Sie aufgefordert, den vorläufigen Kaufvertrag (compromis de vente) zu unterzeichnen und in der Regel eine Anzahlung von 10% auf das Konto des Notars zu leisten. Bitte beachten Sie, dass dies einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung haben Sie eine 7-tägige Widerrufsfrist. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Immobilie zu erwerben, oder Ihre Anzahlung verfällt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es Suspensivklauseln im Vertrag gibt, die nicht erfüllt werden, wie z. B. der Erhalt einer Hypothek.

 

7. Suchbegriffe

Jetzt führt der Notar die Suche für Sie durch: öffentliche Arbeiten, die die Immobilie beeinflussen können, Grundstücksgrenzen, Wegerechte und Eigentümerverhältnisse.

 

8. Wechseln Sie Ihr Geld früh

Sobald der Verkauf vereinbart ist, sollten Sie falls nötig Ihr Geld wechseln, sodass Sie genau wissen, wieviel Sie in Pfund Sterling bezahlen müssen. Eine Abschreibung auf den Wert des Pfund kann sich sonst als kostspielig erweisen. Für die besten Wechselkurse, die durch exzellenten Service gesichert werden, rufen Sie bitte die Währungsexperten HIFX  über das Kontaktformular auf der Startseite unserer Website an.

 

9. Termin für den Abschluss

Der Notar wird Ihnen einen Termin für den Abschluss (Acte de vente) mitgeteilt haben und alles Geld, einschließlich Kredite, müssen vor diesem Datum auf das Konto des Notars, inklusive der Stempelsteuer und seiner Gebühren, eingezahlt werden. Die Gebühren betragen 7-8% für Immobilien ab 5 Jahren und 2-3% bei Neubau, im Planungsstadium oder unter 5 Jahren und noch nie zuvor verkauft.

 

10. Die endgültige Unterzeichnung -  "Acte de Vente"

Die endgültige Unterzeichnung wird "Acte de vente" genannt, findet im Notariatsbüro statt und ist der letzte Schritt in diesem Prozess. Wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können, können Sie dem Notar die Vollmacht erteilen, in Ihrem Namen zu unterschreiben.

Vielleicht möchten Sie dem Ganzen einen 11. Schritt hinzufügen: Öffnen Sie eine Flasche Sekt zur Feier des Kaufs Ihrer großartigen, neuen französischen Immobilie!

 

Kaufprozess bei noch in Planung befindlichen Objekten ("Off-Plan")

Das Verfahren für den Kauf von Off-Plan-Immobilien ist dem obengenannten sehr ähnlich. Allerdings wird, wenn die Immobilie noch nicht fertiggestellt ist, in Etappen gezahlt.

Das Baudatum der Immobilie bestimmt, wie viel bei Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags zu zahlen ist - die "Acte Authentique". Der Mindestbetrag beträgt in der Regel 30%, nachdem die Fundamente gelegt wurden. Sehen Sie für weitere Informationen unsere Neubau-Seite.



Viel Glück!

Bei Fragen zum Kauf französischer Immobilien senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 00 44 (0) 203 59 77 030.